Essenziell/nicht essenziell
  • Sie dürfen nur für notwendige Fahrten aus Belgien heraus reisen. Belgien sieht dies als einen essenziellen Grund.
  • Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
Situation im Bestimmungsland
  •  Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
  • In den Niederlanden ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Laut der belgischen Regierung, müssen Sie am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
Quarantäne
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nich essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Formular
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen. Belgien erlaubt dies, wenn es sich um zwingende familiäre Gründe handelt.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
Formular
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/niet essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
Formular
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nich essenziell
  • Sie dürfen nur für essenziellen Reisen aus Belgien heraus reisen. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
Formular
  • Sie müssen am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Sie brauchen keinen Test durchführen zu lassen.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
  ntragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss ein negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde.
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen sich nicht vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
Quarantäne
  • Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
Test
  • Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
  • Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
  • Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
Essenziell/nicht essenziell
  • Sie dürfen nur für notwendige Fahrten aus Belgien heraus reisen. Belgien erlaubt Familienbesuche in dringenden Ausnahmefällen.
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei:- Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
Situation im Bestimmungsland
  • In die Niederlande ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Laut der belgischen Regierung, müssen Sie am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
Quarantäne
  • Es gibt eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Es gibt auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
ntragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen bei Ankunft in die Niederlanden kein Formular ausfüllen.
Quarantäne
  • Es wird empfohlen, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
  • Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
  • Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
Essenziell/nicht essenziell
  • Sie dürfen nur für notwendige Fahrten aus Belgien heraus reisen. Belgien sieht dies als einen essenziellen Grund.
  • Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
Situation im Bestimmungsland
  •  Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
  • In den Niederlanden wird das Bildungswesen allmählich wieder geöffnet, aber der Fernunterricht bleibt teilweise bestehen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Laut der belgischen Regierung, müssen Sie am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
Quarantäne
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne
  • Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
Test
  • Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
Essenziell/nich essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Formular
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
Test
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen. Belgien erlaubt dies, wenn es sich um zwingende familiäre Gründe handelt.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
Formular
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne
  • Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Quarantänepflicht.
Test
  • Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne
  • Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
Test
  • Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
Essentieel/niet essentieel
  • Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
Formular
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
Test
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen sich nicht vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Bei Ankunft in den Niederlanden wird eine Quarantäne von 10 Tagen durch die Niederlanden empfohlen. Die Quarantäne kann jedoch für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Die Gründe, aus denen Sie die Quarantäne unterbrechen können, finden Sie unter "Informationen".
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Bei Ankunft in den Niederlanden wird eine 10-tägige Quarantäne durch die Niederlande empfohlen. Die Quarantäne kann jedoch für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Die Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne finden Sie unter "Informationen".
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, und Sie müssen keinen Test durchführen lassen. Es wird jedoch empfohlen, wenn Sie Grenzpendler sind, dass Sie sich einmal beim Gesundheitsamt melden.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich in NRW nicht in Quarantäne begeben oder einen Test ablegen. Sie müssen sich über die digitale Einreiseanmeldung melden.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test ablegen. Sie müssen sich über die digitale Einreiseanmeldung anmelden.
Belgien rät dringend von unnötigen Reisen in die Niederlande ab.
Belgien rät dringend von unnötigen Reisen in die Niederlande ab.
Deutschland und die Niederlande raten dringend von unnötigen Reisen in die Niederlande ab.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Sie müssen sich bei Ihrer Ankunft in Belgien nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Sie müssen sich bei Ihrer Ankunft in Belgien nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Sie müssen nicht in Quarantäne gehen, müssen keinen Test durchführen lassen und haben keine Meldepflicht.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist absolut notwendig. Sie müssen in NRW sich nicht in Quarantäne begeben. Sie müssen sich jedoch über die digitale Einreiseanmeldung anmelden und sich auf Anfrage testen lassen.
Die Niederlande raten dringend davon ab, nach Luxemburg zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Bei der Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben oder ein Test durchführen lassen.
Die Niederlande raten dringend von unnötigen Reisen ab.
Die Niederlande raten, nicht unnötig zu reisen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen für die Unterbrechung der Quarantäne finden Sie unter 'Informationen'.
Es wird empfohlen, dass Sie sich nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen für die Unterbrechung der Quarantäne finden Sie unter 'Informationen'.
Grundsätzlich müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und keinen Test durchführen lassen, wenn Sie sich maximal 3 aufeinanderfolgende Tage in NRW aufhalten. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie sich vorübergehend nicht 10 Tage in Quarantäne begeben und keinen Test ablegen. Zudem müssen Sie sich vorübergehend nicht über die digitale Einreiseanmeldung anmelden. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil des OvG Münster vom 20. November.
Im Prinzip müssen Sie sich in NRW nicht in Quarantäne begeben oder einen Test durchführen lassen, wenn Sie mindestens einmal pro Woche nach Hause gehen. Wenn Sie aus einem anderen Grund länger bleiben möchten, besteht vorübergehend keine Quarantänepflicht von 10 Tagen und keine Prüfungspflicht. Auch müssen Sie sich vorübergehend nicht über die digitale Einreiseanmeldung melden. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil des OvG Münster vom 20. November.
In NRW müssen Sie sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' anmelden und sich auf Anfrage testen lassen. Sie müssen nicht für 10 Tage in Quarantäne gehen. Unnötige Reisen nach NRW werden jedoch entmutigt.
In NRW müssen Sie sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' anmelden und sich auf Anfrage testen lassen. Sie müssen nicht für 10 Tage in Quarantäne gehen. Von unnötige Reisen nach NRW wird abgeraten.
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
Situation im Bestimmungsland
  •  Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
  • In den Niederlanden wird das Bildungswesen allmählich wieder geöffnet, aber der Fernunterricht bleibt teilweise bestehen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
Quarantäne
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
In Belgien gilt seit dem 27. Januar (vorübergehend bis zum 18. April) ein Verbot für nicht-notwendige (freizeittouristische) Reisen. Alle nicht unbedingt notwendigen Fahrten sollten nicht gemacht werden.
Essenziell/nich essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
Test
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
Test
  • Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen (außer Co-Elternschaft)
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren und außer Co-Elternschaft)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren und außer Co-Elternschaft)
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
Test
  • Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
 
Situation im Bestimmungsland
  • Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
Test
  •   Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
  • Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
  • Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
Situation im Bestimmungsland
  • Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
  •  In den Niederlanden ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nicht essenziell
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen: Besuch bei: - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
Situation im Bestimmungsland
  • In die Niederlande ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Es gibt eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Es gibt auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nicht essenziell
  • Es sollten keine nicht essenziellen Reisen gemacht werden.
Situation im Bestimmungsland
  • Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
Test
  • Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
  • Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
  • Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne
  • Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Quarantänepflicht.
Test
  • Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
 
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne
  • Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
Test
  • Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
Test
  • Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von NRW als essenziell angesehen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen sich nicht vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von NRW als essenziell angesehen. NRW rät dringend von nicht-notwendige Reisen ab.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne
  • Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
Test
  • Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
Essenziell/nich essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
  Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Deutschland rät von nicht essenziellen Reisen ab. Es sollten keine nicht essenziellen Reisen gemacht werden.
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/niet essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Luxemburg hat keine Beschränkung für Ein-/Ausreisen in andere EU-Länder. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen. Unnötige Reisen werden jedoch nicht empfohlen.
Niet-noodzakelijke reizen naar Luxemburg worden door Nederland sterk afgeraden. Bij terugkeer in Nederland geldt er een aanbeveling tot een quarantaine van 10 dagen. Gaat u toch naar Luxemburg? Dan hoeft u daar niet in quarantaine en hoeft u geen test te laten uitvoeren.
 
    Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Formular
  • In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das nicht mehr als 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
  • Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
  • Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
  • Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
  • Die Mitarbeiter müssen eine Mitarbeitererklärung vorlegen können.
Die Niederlande raten von nicht-notwendige Reisen ab. In Belgien seit dem 27. Januar (vorübergehend bis zum 18. April) ein Verbot für nicht-notwendige (freizeittouristische) Reisen. Alle nicht unbedingt notwendigen Reisen sollten nicht gemacht werden.
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei:
- Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
Test
  • Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei:
  • - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen (außer Co-Elternschaft)
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren und außer Co-Elternschaft)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren und außer Co-Elternschaft)
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
Test
  • Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei:
  • - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Es wird von den Niederlanden als ein essenziellen Grund angesehen, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne 
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
 
    Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Formular
  • In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
  • Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
  • Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
  • Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
  • Die Mitarbeiter müssen eine Mitarbeitererklärung vorlegen können.
Wenn Sie regelmäßig mindestens zweimal pro Woche grenzüberschreitend enge Verwandte besuchen (Verwandte ersten Grades, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder unter gemeinsamem Sorgerecht oder Umgangsrecht): Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei: - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad der Region.
Formular
  • Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne 
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
  • Das bedeutet, dass zwei Testaufnahmen innerhalb von sechs Tagen ausreichend sind.
 
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
Quarantäne 
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
 
    Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
Formular
  • In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
  • Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
  • Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
  • Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
Wenn Sie regelmäßig mindestens zweimal pro Woche grenzüberschreitend enge Verwandte besuchen (Verwandte ersten Grades, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder unter gemeinsamem Sorgerecht oder Umgangsrecht): Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei: - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
Situation im Bestimmungsland
  • In NRW dürfen sich maximal 5 Personen privat treffen, je nach Infektionsgrad der Region.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
  • Das bedeutet, dass zwei Testaufnahmen innerhalb von sechs Tagen ausreichend sind.
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
Formular
  • Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
 
    Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
Essenziell/nicht essenziell
  • Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
Situation im Bestimmungsland
  • In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
Formular
  • In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
  • Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
  • Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
  • Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
Test
  • Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
NRW rät von nicht-notwendige Reisen ab. Außerdem gilt in Belgien seit dem 27. Januar (vorübergehend bis zum 18. April) ein Verbot für nicht -notwendige (freizeittouristische) Reisen. Alle nicht unbedingt notwendigen Reisen sollten nicht gemacht werden.
NRW rät dringend von unnötigen Reisen nach Belgien ab, Sie müssen das Passenger Locator Form (PLF) nicht bei der Ankunft in Belgien ausfüllen und sich nicht in Quarantäne begeben.
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
Test
  • Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen (außer Co-Elternschaft)
Test
  • Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren und außer Co-Elternschaft)
  • Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren und außer Co-Elternschaft)
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
  • Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
  • Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
Situation im Bestimmungsland
  • In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
  • Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Quarantäne 
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
Test
  • Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
Essenziell/nicht essenziell
  • Deutschland rat nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
Essenziell/nicht essenziell
  • Deutschland rat nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht.
  • Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
Situation im Bestimmungsland
  • Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
Formular
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
Quarantäne
  • Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
Test
  • Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
  • Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
  • Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
  • Deutschland sieht dies als einen essenziellen Grund.
Situation im Bestimmungsland
  • Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
  •  In den Niederlanden ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nicht essenziell
  • Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei: - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
  • Deutschland sieht dies als einen notwendigen Grund lediglich für Verwandte ersten Grades an.
Situation im Bestimmungsland
  • In die Niederlande ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Es gibt eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Es gibt auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
 
 
Essenziell/nicht essenziell
  • Es sollten keine nicht essenziellen Reisen gemacht werden.
Situation im Bestimmungsland
  • Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
Test
  • Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
  • Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
  • Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
  • Deutschland sieht dies auch als einen essenziellen Grund.
Situation im Bestimmungsland
  •  Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
  • In den Niederlanden wird das Bildungswesen allmählich wieder geöffnet, aber der Fernunterricht bleibt teilweise bestehen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
Quarantäne
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
Test
  • Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Sie müssen das Passenger Locator Form (PLF) nicht vor Ihrer Ankunft in Belgien ausfüllen, Sie müssen sich auch nicht in Quarantäne begeben.
Sie müssen einen Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und keinen Test durchführen lassen.
Sie müssen nicht in Quarantäne gehen und Sie müssen keinen Test durchführen lassen. Sie müssen sich auch nicht melden. Von Reisen nach NRW, die nicht notwendig sind, wird jedoch generell abgeraten.
Sie müssen nicht in Quarantäne gehen und Sie müssen keinen Test durchführen lassen. Sie müssen sich auch nicht melden. Von Reisen nach NRW, die nicht notwendig sind, wird jedoch generell abgeraten.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben oder einen Test durchführen lassen, es wird empfohlen, dass Sie sich einmal beim Gesundheitsamt melden, wenn Sie Grenzpendler sind.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, es wird empfohlen, sich einmal beim Gesundheitsamt zu melden, wenn Sie Grenzpendler sind. Wenn Sie jedoch aus den Städten Aachen oder Düsseldorf kommen, wird es empfohlen, nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden 10 Tage in Quarantäne zu bleiben. Diese Quarantäne kann für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Sie können diese Gründe hier finden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, Sie müssen auch keinen Test durchführen lassen, Sie müssen sich nicht melden. Von unnötigen Reisen nach NRW raten die Niederlande jedoch dringend ab.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, und Sie müssen keinen Test durchführen lassen, Sie müssen sich auch nicht melden
Unnötige Reisen nach Belgien werden von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine Empfehlung für eine Quarantäne von 10 Tagen gegeben. Fahren Sie trotzdem nach Belgien? Dann müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Von unnötigen Reisen nach Luxemburg wird von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine 10-tägige Quarantäne empfohlen. Fahren Sie trotzdem nach Luxemburg? Dann müssen Sie sich dort nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen lassen.
Wenn Sie Grenzarbeiter oder Grenzstudent sind, gilt bei Ihrer Ankunft in den Niederlanden eine Ausnahme von der Empfehlung, sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, finden Sie unter "Informationen".
es wurden keine Informationen gefunden
Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
Quarantäne
      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben: Formular
        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
Quarantäne
        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
        • Sie haben keine Testpflicht
 
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft

Quarantäne

  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.

Test

  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).

Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

 

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/de.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
  • In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
  • Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
Quarantäne
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
  • Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, an öffentlichen Räume eine Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, an öffentlichen Räume eine Mundschutz zu tragen.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Essenziell/nicht essenziell

  • Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.

Antragsformular

  • Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.

Quarantäne

  • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Test

  • Sie haben keine Testpflicht.
Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.

  • Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
  • Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

 

Ausnahmen

Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:

  • Transit-Passagiere
  • Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
  • Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
  • Kinder unter 6 Jahren
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
Test
  • Sie haben keine Testpflicht
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Essenziell/nicht essenziell
  • Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten möchten: Formular/Ehrenwörtliche Erklärung
      • Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
      • Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
Quarantaine
      • Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
      1. Grenszschuler/Studenten
      2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt) Test
        • Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
        • Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausnahme:
        1. Grenszschuler/Studenten
        2. Grenzarbeitnehmer
Indem Sie sich regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt)
  • Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

ab 25. Januar:

  • Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
  • Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

      • Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
      • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

      • Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.

Test

      • Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:

Formular

        • Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
        • Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen

Quarantäne

        • Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben

Test

        • Sie haben keine Testpflicht

 

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:

https://euregio-mr.info/euregio-mr-wAssets/docs/Uploads-varia/EMR-Karte-Grenzgemeinden-und-direkte-Nachbarn.pdf

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
Formular
  • Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie haben keine Quarantänepflicht.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
Formular
  • Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie haben keine Quarantänepflicht.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
Formular
  • Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie haben keine Quarantänepflicht.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
Formular
  • Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie haben keine Quarantänepflicht.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
Formular
  • Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie haben keine Quarantänepflicht.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
Formular
  • Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie haben keine Quarantänepflicht.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Situation im Bestimmungsland
  • Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
Formular
  • Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
Quarantäne
  • Sie haben keine Quarantänepflicht.
Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in die Niederlanden aufgehalten haben und länger als 24 Stunden in NRW bleiben wollen: Formular
  • Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
  Quarantäne
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
  Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in die Niederlanden aufgehalten haben und länger als 24 Stunden in NRW bleiben wollen: Formular
  • Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
  Quarantäne
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
  Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in die Niederlanden aufgehalten haben und länger als 24 Stunden in NRW bleiben wollen: Formular
  • Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
  Quarantäne
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
  Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in die Niederlanden aufgehalten haben und länger als 24 Stunden in NRW bleiben wollen: Formular
  • Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
  Quarantäne
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
  Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in die Niederlanden aufgehalten haben und länger als 24 Stunden in NRW bleiben wollen: Formular
  • Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
  Quarantäne
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
  Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in die Niederlanden aufgehalten haben und länger als 24 Stunden in NRW bleiben wollen: Formular
  • Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
  Quarantäne
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
  Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in die Niederlanden aufgehalten haben und länger als 24 Stunden in NRW bleiben wollen: Formular
  • Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
  Quarantäne
  • Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
  Test
  • Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
  • Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
  • Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
  • Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.

Sie möchten dieses Formular auf Ihrer eigenen Website zur Verfügung stellen?
Dann kontaktieren Sie uns über info@euregio-mr.eu.