Die Niederlande befinden sich im Lockdown, vieles ist geschlossen und Bewegungen minimiert werden. In den Niederlanden und Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, finden Sie unter "Informationen".
Reisen ins Ausland wird von Belgien dringend abgeraten. Auch NRW rät von unnötigen Fahrten ab. In Nordrhein-Westfalen ist das Arbeiten von zu Hause aus die Regel. Reisen Sie nur, wenn Sie wirklich nicht von zu Hause aus arbeiten können. Wenn Sie in NRW ankommen, müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Test oder Meldepflicht.
Reisen ins Ausland wird dringend von Belgien abgeraten. Auch NRW rät von nicht notwendigen Reisen ab. In Nordrhein-Westfalen ist maximal 1 Person aus einem anderen Haushalt zu Besuch erlaubt. Wenn ein Besuch wichtig und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Bei der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Test oder Meldepflicht.
Reisen ins Ausland wird von Belgien dringend abgeraten. Auch NRW rät unnötigen Reisen ab. In NRW sind die meisten Schulen geschlossen und der Unterricht findet online statt. Reisen ist daher oft nicht notwendig. Bei Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und haben keine Meldepflicht. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Maßnahmen unter "Informationen".
Reisen ins Ausland wird von Belgien dringend abgeraten. Auch NRW rät von unnötigen Fahrten ab. NRW ist auch in lockdown. Alle nicht notwendigen Fahrten müssen nicht durchgeführt werden. Sie müssen sich nicht melden. Sie müssen sich auch nicht in Quarantäne begeben oder einen Test durchführen lassen.
Belgien und die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Belgien ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert. Es sollten keine unnötigen Fahrten gemacht werden. In den Niederlanden sind maximal 2 Personen zu Besuch erlaubt. Die Niederlande sehen Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Belgien ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert. Es sollten keine unnötigen Fahrten gemacht werden. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Belgien ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert. In den Niederlanden findet der Unterricht komplett online statt und die Schulen sind geschlossen. Eine Anreise ist daher oft nicht notwendig. Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, finden Sie unter "Informationen".
Reisen ins Ausland wird von Belgien dringend abgeraten. Auch NRW rät von unnötigen Fahrten ab. In Nordrhein-Westfalen ist das Arbeiten von zu Hause aus die Regel. Reisen Sie nur, wenn Sie wirklich nicht von zu Hause aus arbeiten können. Bei der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test und Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Test und Quarantänepflicht.
Reisen ins Ausland wird dringend von Belgien abgeraten. Auch NRW rät von nicht notwendigen Reisen ab. In Nordrhein-Westfalen ist maximal 1 Person aus einem anderen Haushalt zu Besuch erlaubt. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Bei der Ankunft in NRW müssen Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test oder Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Test und Quarantänepflicht.
Reisen ins Ausland wird von Belgien dringend abgeraten. Auch NRW rät von unnötigen Fahrten ab. Außerdem befindet sich NRW im Lockdown. Sie sollten alle nicht notwendigen Fahrten momentan unterlassen. Bei der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Wenn Sie sich länger als 10 Tage in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten wollen, müssen Sie 24 Stunden vor der Ankunft oder unmittelbar nach der Ankunft einen Test machen lassen (Testpflicht). Sie müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft können Sie auch einen Test machen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Quarantäne beendet.
Reisen ins Ausland wird dringend von Belgien abgeraten. Auch NRW rät vor unnötigen Reisen ab. In NRW sind die meisten Schulen geschlossen und der Unterricht findet online statt. Reisen ist daher oft nicht notwendig. Bei der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich in Deutschland über die digitale 'Einreiseanmeldung' anmelden und sich auf Anfrage testen lassen. Wenn Sie sich länger als 10 Tage in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten wollen, müssen Sie 24 Stunden vor der Ankunft oder unmittelbar nach der Ankunft einen Test machen lassen (Testpflicht). Sie müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft können Sie auch einen Test machen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Quarantäne beendet.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Bei Ankunft in den Niederlanden wird eine Quarantäne von 10 Tagen durch die Niederlanden empfohlen. Die Quarantäne kann jedoch für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Die Gründe, aus denen Sie die Quarantäne unterbrechen können, finden Sie unter "Informationen".
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Bei Ankunft in den Niederlanden wird eine 10-tägige Quarantäne durch die Niederlande empfohlen. Die Quarantäne kann jedoch für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Die Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne finden Sie unter "Informationen".
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, und Sie müssen keinen Test durchführen lassen. Es wird jedoch empfohlen, wenn Sie Grenzpendler sind, dass Sie sich einmal beim Gesundheitsamt melden.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich in NRW nicht in Quarantäne begeben oder einen Test ablegen. Sie müssen sich über die digitale Einreiseanmeldung melden.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test ablegen. Sie müssen sich über die digitale Einreiseanmeldung anmelden.
Belgien rät dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, es ist notwendig. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen lassen in Deutschland. Sie brauchen sich auch nicht mittels der neuen digitalen Einreiseanmeldung zu melden.
Belgien rät dringend von unnötigen Reisen in die Niederlande ab.
Belgien rät dringend von unnötigen Reisen in die Niederlande ab.
Belgien rät von unnötigen Reisen nach Luxemburg ab. Sie müssen nicht in Quarantäne gehen, und Sie brauchen keine
Belgien rät von unnötigen Reisen nach Luxemburg ab. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen.
Deutschland und die Niederlande raten dringend von unnötigen Reisen in die Niederlande ab.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Sie müssen sich bei Ihrer Ankunft in Belgien nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Sie müssen sich bei Ihrer Ankunft in Belgien nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Sie müssen nicht in Quarantäne gehen, müssen keinen Test durchführen lassen und haben keine Meldepflicht.
Die Niederlande raten dringend davon ab, ins Ausland zu reisen, es sei denn, dies ist absolut notwendig. Sie müssen in NRW sich nicht in Quarantäne begeben. Sie müssen sich jedoch über die digitale Einreiseanmeldung anmelden und sich auf Anfrage testen lassen.
Die Niederlande raten dringend davon ab, nach Luxemburg zu reisen, es sei denn, dies ist unbedingt notwendig. Bei der Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben oder ein Test durchführen lassen.
Die Niederlande raten dringend von unnötigen Reisen ab.
Die Niederlande raten, nicht unnötig zu reisen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen für die Unterbrechung der Quarantäne finden Sie unter 'Informationen'.
Es wird empfohlen, dass Sie sich nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen für die Unterbrechung der Quarantäne finden Sie unter 'Informationen'.
Grundsätzlich müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und keinen Test durchführen lassen, wenn Sie sich maximal 3 aufeinanderfolgende Tage in NRW aufhalten. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie sich vorübergehend nicht 10 Tage in Quarantäne begeben und keinen Test ablegen. Zudem müssen Sie sich vorübergehend nicht über die digitale Einreiseanmeldung anmelden. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil des OvG Münster vom 20. November.
Im Prinzip müssen Sie sich in NRW nicht in Quarantäne begeben oder einen Test durchführen lassen, wenn Sie mindestens einmal pro Woche nach Hause gehen. Wenn Sie aus einem anderen Grund länger bleiben möchten, besteht vorübergehend keine Quarantänepflicht von 10 Tagen und keine Prüfungspflicht. Auch müssen Sie sich vorübergehend nicht über die digitale Einreiseanmeldung melden. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil des OvG Münster vom 20. November.
In NRW müssen Sie sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' anmelden und sich auf Anfrage testen lassen. Sie müssen nicht für 10 Tage in Quarantäne gehen. Unnötige Reisen nach NRW werden jedoch entmutigt.
In NRW müssen Sie sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' anmelden und sich auf Anfrage testen lassen. Sie müssen nicht für 10 Tage in Quarantäne gehen. Von unnötige Reisen nach NRW wird abgeraten.
NRW rät von unnötigen Fahrten ab. In Nordrhein-Westfalen ist das Arbeiten von zu Hause aus die Regel. Reisen Sie nur, wenn Sie wirklich nicht von zu Hause aus arbeiten können. Bei Ankunft in NRW müssen Sie sich über die Einreiseanmeldung melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
Belgien rät von unnötigen Reisen ab. In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Sie müssen  
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Belgien rät von unnötigen Reisen ab. In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Belgien rät von unnötigen Reisen ab. In Belgien findet ein Teil des Unterrichts im Fernstudium statt. Sie müssen  
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Belgien rät von unnötigen Reisen ab. In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Sie müssen bei der Ankunft in Belgien kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und Sie müssen nicht in Quarantäne gehen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Belgien rät von unnötigen Reisen ab. In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Sie müssen bei der Ankunft in Belgien weder das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen, noch müssen Sie in Quarantäne gehen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Belgien rät von unnötigen Reisen ab. In Belgien findet ein Teil des Unterrichts im Fernstudium statt. Sie müssen bei der Ankunft in Belgien kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und Sie müssen nicht in Quarantäne gehen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Die Niederlande raten Reisenden davon ab, in die Niederlande zu reisen, es sei denn, dies ist notwendig. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Luxemburg ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert. In den Niederlanden ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, finden Sie unter "Informationen".
Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden. Es sollten keine unnötigen Fahrten gemacht werden. In den Niederlanden sind maximal 2 Personen zu Besuch erlaubt. Die Niederlande sehen Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Luxemburg ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden. Es sollten keine unnötigen Fahrten gemacht werden. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Luxemburg ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
NRW rät Reisenden, nicht unnötig nach NRW zu reisen. In Deutschland müssen Sie sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' melden. Wenn Sie sich länger als 10 Tage in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten wollen, müssen Sie 24 Stunden vor der Ankunft oder unmittelbar nach der Ankunft einen Test machen lassen (Testpflicht). Sie müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft können Sie auch einen Test machen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Quarantäne beendet.
Nordrhein-Westfalen rät von unnötigen Reisen ab. In Nordrhein-Westfalen ist maximal 1 Person aus einem anderen Haushalt zu Besuch erlaubt. Wenn ein Besuch wichtig und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Bei der Ankunft in NRW müssen Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test oder Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Test und Quarantänepflicht.
NRW rät von unnötigen Fahrten ab. NRW befindet sich außerdem im Lockdown. Alle nicht notwendigen Fahrten sollten nicht gemacht werden. Bei der Ankunft in NRW müssen Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Wenn Sie sich länger als 10 Tage in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten wollen, müssen Sie 24 Stunden vor der Ankunft oder unmittelbar nach der Ankunft einen Test machen lassen (Testpflicht). Sie müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft können Sie auch einen Test machen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Quarantäne beendet.
NRW rät von unnötigen Reisen ab. In NRW sind die meisten Schulen geschlossen und der Unterricht findet online statt. Reisen ist daher oft nicht nötig. Bei der Ankunft in NRW müssen Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
Deutschland rät von unnötigen Reisen ab. Deutschland ist außerdem im Lockdown. Sie müssen nicht in Quarantäne gehen und Sie müssen keinen Test durchführen lassen, Sie müssen sich auch nicht über die digitale 'Einreiseanmeldung' melden.
NRW rät von unnötigen Fahrten ab. In Nordrhein-Westfalen ist das Arbeiten von zu Hause aus die Regel. Reisen Sie nur, wenn Sie wirklich nicht von zu Hause aus arbeiten können. Wenn Sie in NRW ankommen, müssen Sie nicht in Quarantäne gehen und Sie haben keine Test- oder Meldepflicht.
Nordrhein-Westfalen rät von unnötigen Reisen ab. In Nordrhein-Westfalen ist maximal 1 Person aus einem anderen Haushalt zu Besuch erlaubt. Wenn ein Besuch wichtig und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Bei der Ankunft in NRW müssen Sie nicht in Quarantäne gehen und Sie haben keine Test- oder Meldepflicht.
NRW rät von unnötigen Fahrten ab. NRW ist auch im Lockdown Alle nicht notwendigen Fahrten müssen nicht durchgeführt werden. Sie müssen sich nicht melden, in Quarantäne gehen oder einen Test durchführen lassen.
NRW rät unnötigen Reisen ab. In NRW sind die meisten Schulen geschlossen und es findet Fernunterricht statt. Reisen ist daher oft nicht notwendig. Bei Ankunft in NRW müssen Sie nicht in Quarantäne gehen und sind nicht meldepflichtig. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Maßnahmen unter "Informationen".
Luxemburg hat keine Beschränkung für Ein-/Ausreisen in andere EU-Länder. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen. Unnötige Reisen werden jedoch nicht empfohlen.
Niet-noodzakelijke reizen naar Luxemburg worden door Nederland sterk afgeraden. Bij terugkeer in Nederland geldt er een aanbeveling tot een quarantaine van 10 dagen. Gaat u toch naar Luxemburg? Dan hoeft u daar niet in quarantaine en hoeft u geen test te laten uitvoeren.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In den Niederlanden und Deutschland ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Sie müssen nicht in Quarantäne gehen bei der Ankunft und Sie müssen sich nicht testen lassen oder sich melden.
Es wird empfohlen, nur für notwendige Reisen nach Belgien zu reisen, alle nicht notwendigen Reisen werden bis Mitte März 2021 abgeraten. In den Niederlanden und Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Sie müssen  
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Es wird empfohlen, nur für notwendige Fahrten nach Belgien zu reisen, alle nicht notwendigen Fahrten werden bis Mitte März 2021 abgeraten. In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt. Die Niederlande sehen Familienbesuche nicht als notwendigen Reisegrund an. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Unnötige Reisen sind bis Mitte März 2021 abgeraten. Belgien rät den Niederländern auch davon ab, nach Belgien zu reisen. Dies unterliegt strengeren Grenzkontrollen durch Belgien. Niederländische Einwohner sollten während des Lockdowns so weit wie möglich zu Hause bleiben. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Es wird empfohlen, nur für notwendige Fahrten nach Belgien zu reisen, alle nicht notwendigen Fahrten werden bis Mitte März 2021 abgeraten. In Belgien findet ein Teil des Unterrichts online statt. Sie müssen  
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Es wird empfohlen, nur für notwendige Reisen nach Belgien zu reisen, alle nicht notwendigen Reisen werden bis Mitte März 2021 nicht empfohlen. in den Niederlanden und Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Bei einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden müssen Sie vor der Ankunft in Belgien nicht das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Sie müssen sich auch nicht in Quarantäne begeben. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Es wird empfohlen, nur für notwendige Reisen nach Belgien zu reisen, alle nicht notwendigen Reisen werden bis Mitte März 2021 nicht empfohlen. In Belgien darf maximal 1 Person zu Besuch kommen. Die Niederlande sehen Familienbesuche nicht als notwendigen Reisegrund an. Bei einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden müssen Sie vor der Ankunft in Belgien weder das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen, noch müssen Sie sich dort in Quarantäne begeben. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Von unnötigen Reisen wird bis Mitte März 2021 abgeraten. Belgien rät den Niederländern auch davon ab, nach Belgien zu reisen. Strengere Grenzkontrollen durch Belgien sind möglich. Niederländische Einwohner sollten während des Lockdowns so weit wie möglich zu Hause bleiben. Fahren Sie trotzdem nach Belgien? Dann wird bei der Rückkehr in die Niederlande eine 10-tägige Quarantäne empfohlen. In Belgien brauchen Sie nicht in Quarantäne zu gehen und kein Passenger Locator Form (PLF)auszufüllen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Es wird empfohlen, nur für notwendige Fahrten nach Belgien zu reisen, alle nicht notwendigen Fahrten werden bis Mitte März 2021 abgeraten. In Belgien findet ein Teil des Unterrichts online statt. Bei einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden müssen Sie weder das Passenger Locator Form (PLF) vor Ihrer Ankunft in Belgien ausfüllen, noch müssen Sie dort in Quarantäne gehen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Unnötige Reisen nach Luxemburg werden von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben oder einen Test durchführen lassen in Luxemburg.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. Bei der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden. Wenn Sie sich länger als 10 Tage in die Niederlande aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten wollen, müssen Sie 24 Stunden vor der Ankunft oder unmittelbar nach der Ankunft einen Test machen lassen (Testpflicht). Sie müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft können Sie auch einen Test machen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Quarantäne beendet.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In den Niederlanden und Deutschland ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Bei der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In den Niederlanden werden Familienbesuche nicht als notwendiger Grund für eine Reise angesehen. Deutschland sieht darin einen notwendigen Grund für Familienangehörige ersten Grades. In Nordrhein-Westfalen ist maximal 1 Person aus einem anderen Haushalt zu Besuch erlaubt. Bei der Ankunft in NRW müssen Sie sich über die Einreiseanmeldung melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test und Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Test und Quarantänepflicht.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder befinden sich in der Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. Alle nicht notwendigen Reisen sollten nicht durchgeführt werden. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine 10-tägige Quarantäne empfohlen. Fahren Sie trotzdem nach Deutschland? Dann müssen Sie sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' in NRW melden. Wenn Sie sich länger als 10 Tage in die Niederlande aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten wollen, müssen Sie 24 Stunden vor der Ankunft oder unmittelbar nach der Ankunft einen Test machen lassen (Testpflicht). Sie müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft können Sie auch einen Test machen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Quarantäne beendet.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In Deutschland findet Bildung hauptsächlich auf Distanz statt und die Schulen sind oft geschlossen. Eine Anreise ist daher oft nicht notwendig. Bei Ankunft in NRW müssen Sie sich über die digitale Einreiseanmeldung melden. Sie dürfen sich maximal 48 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 48 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben oder eine Test durchfuhren lassen. Sie müssen sich auch nicht über die digitale "Einreiseanmeldung" beim Gesundheitsamt melden.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder befinden sich im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. Die Niederlande sehen Familienbesuche nicht als notwendigen Grund für Reisen an. Deutschland sieht darin einen notwendigen Grund für Familienangehörige ersten Grades. In Nordrhein-Westfalen ist maximal 1 Person aus einem anderen Haushalt zu Besuch erlaubt. Sie müssen bei der Ankunft nicht in Quarantäne gehen und Sie haben keinen Test oder Meldepflicht.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder befinden sich in der Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. Alle nicht notwendigen Reisen sollten nicht durchgeführt werden. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine 10-tägige Quarantäne empfohlen. Fahren Sie trotzdem nach Deutschland? Wenn ja, müssen Sie nicht in Quarantäne gehen oder dort einen Test durchführen lassen. Sie sind auch nicht verpflichtet, sich über die digitale 'Einreiseanmeldung' zu melden.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In Deutschland findet Bildung hauptsächlich auf Distanz statt und die Schulen sind oft geschlossen. Eine Anreise ist daher oft nicht notwendig. Sie müssen bei der Ankunft nicht in Quarantäne gehen und müssen haben kein Test oder Meldepflicht.
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. In Nordrhein-Westfalen und Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Regel. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Sie müssen  
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. In Nordrhein-Westfalen und Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Regel. Reisen Sie nur, wenn Sie wirklich nicht von zu Hause aus arbeiten können. Wenn Sie in Belgien ankommen, müssen Sie das Passenger Locator Form (PLF) nicht ausfüllen und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
NRW rät dringend davon ab, unnötig nach Luxemburg zu reisen, Sie müssen bei Ihrer Ankunft in Luxemburg sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen lassen.
NRW rät dringend von unnötigen Reisen nach Belgien ab, Sie müssen das Passenger Locator Form (PLF) nicht bei der Ankunft in Belgien ausfüllen und sich nicht in Quarantäne begeben.
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. In Belgien findet ein Teil des Unterrichts online statt. Sie müssen  
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. In NRW gilt auch der Lockdown, bei dem die Bewohner so weit wie möglich zu Hause bleiben müssen. Für Belgien gelten ebenfalls strengere Maßnahmen wie begrenzte Geschäftsöffnungen. Alle Fahrten, die nicht notwendig sind, sollten nicht durchgeführt werden. Die jeweiligen belgischen Bürgermeister können bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt. Wenn ein Besuch wichtig und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden. Sie müssen bei der Ankunft in Belgien weder das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen, noch müssen Sie sich in Quarantäne begeben. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. Auch in NRW gilt der Lockdown, bei dem die Bewohner so weit wie möglich zu Hause bleiben müssen. Für Belgien gelten ebenfalls strengere Maßnahmen wie begrenzte Geschäftsöffnungen. Alle Fahrten, die nicht notwendig sind, sollten nicht durchgeführt werden. Der jeweilige belgische Bürgermeister vor Ort kann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Sie müssen bei Ankunft in Belgien kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und Sie müssen nicht in Quarantäne gehen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
NRW rät dringend von Reisen ins Ausland ab. Belgien rät auch von unnötigen Reisen ab. In Belgien findet ein Teil des unterrichts online statt. Sie müssen bei der Ankunft in Belgien kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Deutschland ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In den Niederlanden und Deutschland ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist. Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden 10 Tage in Quarantäne zu verbringen. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen, finden Sie unter "Informationen".
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder befinden sich im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In den Niederlanden dürfen maximal 2 Personen zu Besuch kommen. Die Niederlande sehen Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Deutschland sieht darin einen notwendigen Grund für Familienangehörige ersten Grades. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Deutschland ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. Alle nicht unbedingt notwendigen Fahrten sollten nicht durchgeführt werden. Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Deutschland ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden, vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter der Überschrift "Informationen".
Von Reisen in die Niederlande wird von deutscher und niederländischer Seite dringend abgeraten, außer bei absolut notwendigen Reisen. Beide Länder sind im Lockdown, um auch die Reisebewegungen einzuschränken. In den Niederlanden findet der Unterricht online statt und die Schulen sind geschlossen. Eine Anreise ist daher oft nicht notwendig. Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gilt bei der Ankunft in den Niederlanden eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen, finden Sie unter "Informationen".
Belgien rät von unnötigen Reisen nach Belgien ab. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Belgien rät von unnötigen Reisen ab. Sie müssen
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Sie müssen das Passenger Locator Form (PLF) nicht vor Ihrer Ankunft in Belgien ausfüllen, Sie müssen sich auch nicht in Quarantäne begeben.
Sie müssen einen Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und keinen Test durchführen lassen.
Sie müssen nicht in Quarantäne gehen und Sie müssen keinen Test durchführen lassen. Sie müssen sich auch nicht melden. Von Reisen nach NRW, die nicht notwendig sind, wird jedoch generell abgeraten.
Sie müssen nicht in Quarantäne gehen und Sie müssen keinen Test durchführen lassen. Sie müssen sich auch nicht melden. Von Reisen nach NRW, die nicht notwendig sind, wird jedoch generell abgeraten.
Sie müssen sich bei Ihrer Ankunft in Belgien nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Unnötige Reisen nach Belgien werden jedoch nicht empfohlen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Sie müssen sich bei Ihrer Ankunft in Belgien nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Unnötige Reisen nach Belgien werden jedoch nicht empfohlen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben oder einen Test durchführen lassen, es wird empfohlen, dass Sie sich einmal beim Gesundheitsamt melden, wenn Sie Grenzpendler sind.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, es wird empfohlen, sich einmal beim Gesundheitsamt zu melden, wenn Sie Grenzpendler sind. Wenn Sie jedoch aus den Städten Aachen oder Düsseldorf kommen, wird es empfohlen, nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden 10 Tage in Quarantäne zu bleiben. Diese Quarantäne kann für notwendige Fahrten unterbrochen werden. Sie können diese Gründe hier finden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, Sie müssen auch keinen Test durchführen lassen, Sie müssen sich nicht melden. Von unnötigen Reisen nach NRW raten die Niederlande jedoch dringend ab.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, und Sie müssen keinen Test durchführen lassen, Sie müssen sich auch nicht melden
Unnötige Reisen nach Belgien werden von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine Empfehlung für eine Quarantäne von 10 Tagen gegeben. Fahren Sie trotzdem nach Belgien? Dann müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Sie sind nicht verpflichtet bei Ihrer Ankunft, als Nicht-Belgier, ab 25. Dezember, ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen.
Unnötige Reisen nach Belgien werden von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine Empfehlung für eine Quarantäne von 10 Tagen gegeben. Fahren Sie trotzdem nach Belgien? Dann müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben und kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Von unnötigen Reisen nach Luxemburg wird von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine 10-tägige Quarantäne empfohlen. Fahren Sie trotzdem nach Luxemburg? Dann müssen Sie sich dort nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen lassen.
Von unnötigen Reisen nach Luxemburg wird von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine 10-tägige Quarantäne empfohlen. Fahren Sie trotzdem nach Luxemburg? Dann müssen Sie sich dort nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen lassen.
Von unnötigen Reisen nach Luxemburg wird von den Niederlanden nachdrücklich abgeraten. Bei der Rückkehr in die Niederlande wird eine 10-tägige Quarantäne empfohlen. Fahren Sie trotzdem nach Luxemburg? Dann müssen Sie sich dort nicht in Quarantäne begeben und Sie müssen keinen Test durchführen lassen.
Wenn Sie Grenzarbeiter oder Grenzstudent sind, gilt bei Ihrer Ankunft in den Niederlanden eine Ausnahme von der Empfehlung, sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, finden Sie unter "Informationen".
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Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
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Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
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Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
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Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
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Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
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Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
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Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
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Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
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Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

 

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

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Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

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Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Keine
Informationen

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Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
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Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Ausnahmen
Keine
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Keine
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

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Keine
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

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Ausnahmen
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Keine
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Ausnahmen
Keine
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Maßnahmen nach der Rückkehr

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Keine
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Ausnahmen
Keine
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

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Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Keine
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Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
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Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Keine
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Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Keine
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Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
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Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Keine
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https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen: 
https://covid19.public.lu/en.html

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
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Passenger Locator Form:

https://bit.ly/33Tifzx

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Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Passenger Locator Form:

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Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Keine
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Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
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Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

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Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

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Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

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Ausnahmen
Keine
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

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Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

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Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Keine
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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

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In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Keine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

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Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Keine
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

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Keine
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

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Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

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Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, an öffentlichen Räume eine Mundschutz zu tragen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Keine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
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Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Keine
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

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Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

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Keine
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Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

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Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
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Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Keine
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Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr

Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
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Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen das Passenger Locator Form nicht ausfüllen (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist), Sie müssen auch nicht ein negatives Testergebnis bei sich haben (es sei denn, Sie sind mit einem Luft- oder Seefrachtführer gereist) und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
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Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
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Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen, gilt das für Sie:
  1. 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
  2. Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
  3. Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Ausnahmen
Keine
Informationen

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich über die digitale Einreiseanmeldung melden. Sie müssen sich nicht 10 Tage in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich über die digitale Einreiseanmeldung melden. Sie müssen sich nicht 10 Tage in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich über die digitale Einreiseanmeldung melden. Sie müssen sich nicht 10 Tage in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx

In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich über die digitale Einreiseanmeldung melden. Sie müssen sich nicht 10 Tage in Quarantäne begeben.
Ausnahmen
Keine
Informationen

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Ausnahmen
Keine
Informationen

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Ausnahmen
Keine
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Ausnahmen
Keine
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Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

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Ausnahmen
Keine
Informationen

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Ausnahmen
Keine
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Ausnahmen
Keine
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Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich mittels einer digitalen Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft melden und sich auf Anfrag testen lassen. Wenn Sie sich 10 Tage oder länger in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.

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Maßnahmen nach der Rückkehr

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.

Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.

In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.

Maßnahmen nach der Rückkehr
Sie müssen sich nicht mittels der digitalen Einreiseanmeldung melden. Sie haben auch keine Quarantänepflicht.
Ausnahmen
Keine
Informationen

Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Ausnahmen
Keine
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Maßnahmen nach der Rückkehr
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Ausnahmen
Keine
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Keine
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Keine
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Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen

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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

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Keine
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine

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