- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten. Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Passenger Locator Form:
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- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
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Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/de.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/de.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
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In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
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In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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https://bit.ly/33Tifzx
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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, an öffentlichen Räume eine Mundschutz zu tragen.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, an öffentlichen Räume eine Mundschutz zu tragen.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
- 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie ein Passenger Locator Form ausfüllen. Dies gilt unabhängig vom Grund Ihrer Reise.
- Sie müssen der Ankunft sofort in Quarantäne gehen. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt). Die Einwohner unterliegen einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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Bei der Rückkehr in die Niederlande wird es empfohlen 10 Tagen in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann jedoch aus notwendigen Gründen unterbrochen werden. Den Link zu den Gründen finden Sie unter ‚Informationen‘. Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Reisende aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen. Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
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Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
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- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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- Wenn Sie einen nicht-belgischen Wohnsitz haben, müssen Sie ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Es gibt auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft. Die Bedingung, die Sie erfüllen müssen finden Sie hier.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
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