- Sie dürfen nur für notwendige Fahrten aus Belgien heraus reisen. Belgien sieht dies als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- In den Niederlanden ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Laut der belgischen Regierung, müssen Sie am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
- Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
- In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen. Belgien erlaubt dies, wenn es sich um zwingende familiäre Gründe handelt.
- In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
- In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Sie dürfen nur für essenziellen Reisen aus Belgien heraus reisen. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
- Sie müssen am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
- Sie brauchen keinen Test durchführen zu lassen.
- Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
Essenziell/nicht essenziell
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- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich nicht vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
- Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
- Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
- Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
- Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
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- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen bei Ankunft in die Niederlanden kein Formular ausfüllen.
- Es wird empfohlen, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
- Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
- Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
- Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
- Sie dürfen nur für notwendige Fahrten aus Belgien heraus reisen. Belgien sieht dies als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- In den Niederlanden wird das Bildungswesen allmählich wieder geöffnet, aber der Fernunterricht bleibt teilweise bestehen.
- Laut der belgischen Regierung, müssen Sie am Grenzübergang eine ehrenwörtliche Erklärung über Ihre Reise mitführen.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
- Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
- Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
- In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
- Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen. Belgien erlaubt dies, wenn es sich um zwingende familiäre Gründe handelt.
- In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Quarantänepflicht.
- Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
- Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
- Diese Grund wird durch NRW und Belgien als essenziell angesehen.
- In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich nicht vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- In den Niederlanden wird das Bildungswesen allmählich wieder geöffnet, aber der Fernunterricht bleibt teilweise bestehen.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
- In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
- Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen (außer Co-Elternschaft)
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren und außer Co-Elternschaft)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren und außer Co-Elternschaft)
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
- Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
- Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
- Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
- Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
- Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- In den Niederlanden ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
- Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nicht essenziell
|
- Es sollten keine nicht essenziellen Reisen gemacht werden.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
- Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
- Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
- Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden.
- In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
- Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Quarantäne erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Quarantänepflicht.
- Sie dürfen sich maximal 72 Stunden aufhalten, ohne dass eine Test erforderlich ist. Wenn Sie sich länger als 72 Stunden aufhalten, gilt die Testpflicht.
- Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
- Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
- In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
- Vor der Ankunft in NRW sollten Sie sich über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Quarantänepflicht befreit
- Reguläre Grenzarbeiter und Studenten sind von der Testpflicht befreit
- Dieser Grund wird von NRW als essenziell angesehen.
- Sie müssen sich nicht vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von NRW als essenziell angesehen. NRW rät dringend von nicht-notwendige Reisen ab.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Sie müssen grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne gehen. Dies gilt nicht, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden bei der Ankunft ist.
- Laut Bundesgesetz müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsamt einreichen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft können Sie auch einen Test durchführen lassen, sobald das Ergebnis negativ ist, wird die Empfehlung zur Absonderung aufgehoben.
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
- In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen. Wenn ein Besuch dringend und im Rahmen der Regeln ist, kann er stattfinden.
- In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Deutschland rät von nicht essenziellen Reisen ab. Es sollten keine nicht essenziellen Reisen gemacht werden.
- Deutschland befindet sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
- In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
- Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
- In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das nicht mehr als 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
- Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
- Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
- Die Mitarbeiter müssen eine Mitarbeitererklärung vorlegen können.
- Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
- Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei:
- Sie müssen kein Formular ausfüllen.
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht.
- Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
- Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei:
- - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
- In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen (außer Co-Elternschaft)
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren und außer Co-Elternschaft)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren und außer Co-Elternschaft)
- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
- Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei:
- - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
- In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen.
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht.
- Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
- Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen.
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht.
- Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
- Die Niederlanden raten nicht essenziellen Reisen ab. Es wird von den Niederlanden als ein essenziellen Grund angesehen, wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind
- Sie müssen kein Formular ausfüllen.
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht.
- Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
- Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
- Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
- In NRW ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
- Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
- Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
- Die Mitarbeiter müssen eine Mitarbeitererklärung vorlegen können.
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
- Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei: - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
- In NRW dürfen sich maximal 5 Personen am Privat treffen, je nach Infektionsgrad der Region.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Das bedeutet, dass zwei Testaufnahmen innerhalb von sechs Tagen ausreichend sind.
- Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Einreiseanmeldung melden.
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
- Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
- In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
- In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
- Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
- Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
- Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Diese Grund wird durch NRW als essenziell angesehen.
- Grundsätzlich sehen die Niederlande Familienbesuche nicht als notwendigen Grund an. Es gelten einige wichtige Ausnahmen:Besuch bei: - Lebenspartner, Ehepartner, Kinder oder Eltern sowie außergewöhnliche Familienbesuche ersten und zweiten Grades, wie z. B. eine Beerdigung
- In NRW dürfen sich maximal 5 Personen privat treffen, je nach Infektionsgrad der Region.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Das bedeutet, dass zwei Testaufnahmen innerhalb von sechs Tagen ausreichend sind.
- Deutschland ist im Lockdown. NRW rät von nicht essenziellen Reisen ab.
- Vor der Ankunft in NRW müssen Sie sich nicht über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Wenn Sie Grenzpendler/Grenzgänger sind (Person, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche von ihrem Wohnort aus die Grenze überquert, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen):
- Diese Grund wird durch NRW und die Niederlande als essenziell angesehen.
- In Deutschland findet Bildung auf Distanz statt, Schulen werden stufenweise eröffnet.
- In NRW müssen Sie sich einmal pro Woche vor der Ankunft über die 'Einreiseanmeldung' melden.
- Bei Aufenthalten unter 24 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Sie müssen ein negatives Testergebnis in Ihrem Besitz haben, das maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise gemacht wurde (sowohl PCR-Tests als auch Antigen-(Schnell-)Tests und überwachte Selbsttests mit Testergebnis sind gültige Tests)
- Das bedeutet, dass für eine normale Arbeitswoche zwei Tests ausreichend sind.
- Die Prüfpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Prüfung am Arbeitsplatz/im Schulungszentrum unmittelbar nach der Ankunft (beaufsichtigter Selbsttest mit Bestätigung) oder sofort in einer Prüfstelle abgelegt wird.
- Eltern oder andere Personen, die Minderjährige mit dem Auto zur/von der Schule/Werkstatt/Ausbildungsstätte begleiten und sofort zurückkehren, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
- Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
- Reisen, um Tiere zu versorgen und aus humanitären Gründen, werden in Belgien als essenziell angesehen, aber Reisen, um einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, wird nicht als essenziellen Grund genannt. Nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Von Quarantäne sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie eine kritischen Beruf ausüben oder wenn Sie sich als Grenzschüler, Student oder Arbeitnehmer regelmäßig für längere Zeit in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ins Internat geht und am Wochenende zurückkehrt).
- Ausgenommen von die Testpflicht sind Grenzschüler, Studenten und Arbeitnehmer, die sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in Belgien aufhalten müssen und unter der Woche regelmäßig nach Hause zurückkehren (z. B. ein Schüler, der in Belgien ein Internat besucht und am Wochenende zurückkehrt).
- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen.
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren)
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Sie müssen sich sofort nach der Ankunft für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn Sie an Tag 7 negativ testen (außer Co-Elternschaft)
- Belgische Einwohner: ein obligatorischer Test an Tag 1 und Tag 7 bei Ankunft in Belgien (außer für Kinder unter 6 Jahren und außer Co-Elternschaft)
- Nicht-Belgische Einwohner: Sie müssen ein negatives Testergebnis bei sich haben, das nicht früher als 72 Stunden vor Ihrer Ankunft genommen wurde (außer für Kinder unter 12 Jahren und außer Co-Elternschaft)
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien ist der Besuch von maximal 1 Person erlaubt.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Bürger von Grenzgemeinden und deren benachbarten Gemeinden: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Um welche Gemeinden handelt es sich? Klicken Sie auf den Link unter der Rubrik ‘Informationen’.
- Bürger der Grenzregion: Sie dürfen die Grenze für alltägliche Tätigkeiten überschreiten, die auch im Land des Hauptwohnsitzes erlaubt und notwendig sind. Sie müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen. Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
- Bürger, die außerhalb eines Grenzgebiets leben: Sie dürfen die Grenze nur aus essenziellen Gründen überschreiten
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Dieser Grund wird von Belgien als essenziell angesehen, nicht essenzielle Reisen sind von Belgien verboten.
- In Belgien wurde der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, es werden Anstrengungen unternommen, nach Ostern der Kontaktunterricht wieder anzufangen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen nicht 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Belgien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben
- Bei Aufenthalten unter 48 Stunden müssen Sie keinen Test vor der Ankunft und keinen Test nach der Ankunft durchführen lassen.
- Deutschland rat nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen.
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht.
- Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
- Deutschland rat nicht essenziellen Reisen ab. Nicht essenziellen Reisen dürfen Sie nicht machen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen.
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht.
- Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ab 6 Jahren, die mit dem Flugzeug reisen möchte, muss das negative Testergebnis (auf Papier oder elektronischem Dokument) vorlegen, das weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
- Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
- Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
- Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
- Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
- Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
- Deutschland sieht dies als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- In den Niederlanden ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm. Reisen Sie nur, wenn ein Arbeiten von zu Hause aus wirklich nicht möglich ist.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, bei der Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
- Wenn Sie Grenzgänger oder Grenzstudent sind, gibt es auch eine Ausnahme für die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Essenziell/nicht essenziell
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- Es sollten keine nicht essenziellen Reisen gemacht werden.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown, wo vieles geschlossen ist und Bewegungen minimiert werden.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Es wird empfohlen, bei Ankunft in den Niederlanden sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
- Reisende, die mit dem Flugzeug oder internationalen öffentlichen Verkehrsmitteln (außerhalb 30km von der Grenze) reisen, sollten ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist.
- Für Reisende, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, muss außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
- Wenn Sie mit anderen Transportmitteln reisen, haben Sie keine Testpflicht
- Die Niederlande sehen dies als einen essenziellen Grund.
- Deutschland sieht dies auch als einen essenziellen Grund.
- Die Niederlande befinden sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- In den Niederlanden wird das Bildungswesen allmählich wieder geöffnet, aber der Fernunterricht bleibt teilweise bestehen.
- Sie müssen kein Formular vor Ihrer Ankunft in die Niederlanden ausfüllen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es eine Ausnahme von der Empfehlung, 10 Tage in Quarantäne zu gehen.
- Für Grenzarbeiter und Grenzstudenten gibt es auch eine Ausnahme vom Vorzeigen eines negativen COVID-19-Testergebnisses bei der Ankunft.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
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- Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen 'Einreiseanmeldung' anmelden.
- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
- Sie haben keine Testpflicht
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https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
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Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
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Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
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Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten:https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Für weitere Informationen, Klicken Sie hier.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
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Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
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In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
Antragsformular/Ehrenwörtliche Erklärung
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
Quarantäne
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
Test
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Maßnahmen: https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
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Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/en.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
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Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
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Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/en.html
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/en.html
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/en.html
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/en.html
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/en.html
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihren direkten Nachbarn:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/en.html
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Passenger Locator Form:
Informationen über das Coronavirus und die in Luxemburg getroffenen Massnahmen:
https://covid19.public.lu/de.html
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben und Sie haben keine Testpflicht.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
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Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
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Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.
- Die Niederlande raten dringend von Reisen ins Ausland ab. Reisen Sie nur in schwerwiegenden familiären Situationen oder für Arbeiten, die wirklich keinen Aufschub dulden und bei denen eine physische Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.
- In Belgien gilt ein Verbot für nicht essenziellen Reisen.
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft
- Laut der belgischen Regierung müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen.
- Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden.
- Passagiere aus Risikogebieten müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen müssen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht).
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in Belgien und den Niederlanden ohne Zwischenstopp durchreisen.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, in öffentlichen Räumen einen Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 an öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, an öffentlichen Räume eine Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In den Niederlanden und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
In den Niederlanden besteht ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht, an öffentlichen Räume eine Mundschutz zu tragen.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
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In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Passenger Locator Form:
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Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In den Niederlanden und Belgien können Sie immer im Transit reisen, ohne anzuhalten.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räumen eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
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Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
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Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
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Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Essenziell/nicht essenziell
- Dieser Grund wird von die Niederlande als essenziell angesehen wenn Sie Grenzpendler oder Grenzstudent sind. Auch wenn Sie einen Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Elternteil besuchen ist es ein essenzielle Grund.
Antragsformular
- Sie müssen kein Formular ausfüllen bei Ankunft.
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Test
- Sie haben keine Testpflicht.
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
Eine Quarantäne von 10 Tagen wird empfohlen. Sie können die Quarantäne jedoch aus notwendigen Gründen unterbrechen. Diese Gründe können hier gefunden werden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine.
- Ab dem 29. Dezember 00.00 Uhr müssen Passagiere aus Risikogebieten ein negatives COVID-19-Testergebnis, die nicht älter ist als 72 Stunden vorweisen, wenn sie per Flugzeug, Schiff, internationalem Intercity und internationalem Bus mehr als 30 km von der Grenze entfernt in die Niederlande reisen.
- Ab dem 23. Januar 2021 müssen Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff reisen, zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis mitführen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Einsteigen sein darf (PCR- und Schnelltestpflicht). Für weitere Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
Von der Testpflicht in NRW ausgenommen:
- Transit-Passagiere
- Personen, die gewerbsmäßig grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten.
- Sonderfälle auf Anfrage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Kinder unter 6 Jahren
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Sie können in den Niederlanden und Deutschland ohne Zwischenstopp durchreisen.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Übersicht Corona Maßnamen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise nicht über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen sich nicht bei Ankunft in Quarantäne begeben.
- Sie haben keine Testpflicht
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
Bei Ankunft in NRW erhalten Sie automatisch eine SMS im Auftrag der Regierung.
- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Einreiseanmeldung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html/
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In NRW gilt der Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
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- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
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- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
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- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
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- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
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- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
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- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
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- Wer in NRW Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen.
- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
Sie können jederzeit durch Belgien und Deutschland reisen, jedoch ohne Zwischenstopps.
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- Belgien hat ein Verbot auf nicht-essenzielle Reisen, es ist nur erlaubt, aus essenziellen Gründen zu reisen.
- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
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- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
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- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
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- gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
ab 25. Januar:
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- Nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken sind an diesen Orten erlaubt.
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- Nach Angaben der belgischen Behörden müssen Sie beim Grenzübertritt eine Ehrenwörtliche Erklärung dabei haben.
- Sie müssen sich vor der Anreise über die Passenger Locator Form melden.
- Sie müssen bei Ankunft sich in Quarantäne begeben. Ausnahme:
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Belgische Einwhohner: einem obligatorischen Test oder Tag 1 und Tag 7, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren.
- Nicht-Belgische Einwohner: ein negatives Testergebnis von einem Test vorlegen, der frühestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Grenszschuler/Studenten
- Grenzarbeitnehmer
- Wenn Sie sich weniger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, gelten diese drei Bedingungen nicht, es sei denn, Sie sind auf dem Luft- oder Seeweg gereist (in diesem Fall gelten die PLF und ein negatives Testergebnis).
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Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
Formular
- Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
Formular
- Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
- Sie haben keine Testpflicht
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
Formular
- Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
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- Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
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Quarantäne
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Test
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Test
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Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Quarantäne
- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
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Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
- Sie haben keine Testpflicht
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
Formular
- Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
- Sie haben keine Testpflicht
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
Formular
- Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
Formular
- Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
- Sie haben keine Testpflicht
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Passenger Locator Form:
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In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
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- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
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Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
- Sie haben keine Testpflicht
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
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Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
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In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten und sich mehr als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
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- Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben und sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten werden, müssen Sie sich mit der digitalen ‚Einreiseanmeldung‚ anmelden.
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Grundsätzlich gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, es sei denn, Sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist.
Test
- Nach den Bundesvorschriften müssen Sie ein negatives Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Gesundheitsdienst einreichen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als 24 Stunden in NRW aufzuhalten oder sich weniger als 24 Stunden in Belgien aufgehalten haben:
Formular
- Sie müssen sich nicht über die digitale Einreiseanmeldung bewerben
- Sie müssen eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen
Quarantäne
- Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben
Test
- Sie haben keine Testpflicht
Wenn Sie sich während der Ausgangssperre (22.00 – 6.00 Uhr in Wallonien und 00.00 – 5.00 Uhr in Flandern) in Belgien aufhalten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Karte der Grenzgemeinden und ihrer direkten Nachbargemeinden:
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Passenger Locator Form:
https://bit.ly/33Tifzx
In Deutschland und Belgien können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp durchreisen.
- Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Sie haben keine Quarantänepflicht.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Sie haben keine Quarantänepflicht.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Sie haben keine Quarantänepflicht.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Sie haben keine Quarantänepflicht.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Sie haben keine Quarantänepflicht.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Sie haben keine Quarantänepflicht.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Deutschland befindet sich im Lockdown. Vieles ist geschlossen und Bewegungen werden minimiert.
- Sie müssen nicht die Einreiseanmeldung vor Ihrer Ankunft ausfüllen.
- Sie haben keine Quarantänepflicht.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Die Bedingungen für Grenzpendler und Grenzstudenten: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/when-you-dont-have-to-self-quarantine
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.
- Sie müssen dieEinreiseanmeldung einfüllen
- Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne, es sei denn, Sie können das geforderte negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Grenzgänger und Studenten sowie für Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus zwingenden familiären Gründen.
- Sie müssen ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist;
- Einzige Ausnahmen sind Transit, Aufenthalt <72 Stunden für Transport und Diplomaten, Sicherheitsdienste bei Interventionen
- Personen, die einen Minderjährigen mit dem Auto zur Schule/Arbeit/Ausbildungsstätte bringen oder abholen und sofort wieder zurückkehren, sind ebenfalls befreit;
- Aus wichtigen familiären Gründen und für Grenzgänger und Studenten sollte ein negativer Test vor der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein
Einreiseanmeldung: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Übersicht Corona Maßnahmen: https://pandemric.info/de/maatregelenoverzicht-d/
Gründe für die Unterbrechung der Quarantäne in den Niederlanden: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland/wanneer-niet-in-thuisquarantaine
Negatives Testergebnis: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-vakantie/negatieve-covid-19-testuitslag-aankomst-nederland/negatieve-testuitslag-binnen-eu-en-schengen
In Deutschland und den Niederlanden können Sie jederzeit ohne Zwischenstopp im Transit reisen.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Dezember 2020 in öffentlichen Räume eine Mundschutzpflicht gelten.
Eine Ausgangssperre gilt zwischen 22:00 und 04:30 Uhr.